31.03.2023
PM: Agrarminister Günther regiert gegen Sachsens Weidetierhaltung und Landschaftspflege
„Agrarminister Wolfram Günther regiert offen gegen unsere Weidetierhaltung! Das ist unser Fazit aus seinem Votum bei der jüngst zu Ende gegangenen Agrarministerkonferenz in Büsum,“ resümiert Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. (SLB).
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich am 24. März 2023 in Büsum mit der „Neubewertung der EU-Wolfsstrategie“ (TOP 7) und dem „Schutz der Weidewirtschaft und Biodiversität“ (TOP 8) befasst. Wie der SLB jetzt aus dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) in Erfahrung bringen konnten, hat das SMEKUL beide Beschlussvorschlagen aus fachlichen Gründen abgelehnt. Aus Sicht des grünen Ministeriums zielt der Beschlussvorschlag zu TOP 7 allein auf eine Senkung des Schutzstatus beim Wolf, eine Regulierung des Wolfbestandes durch Jagd und die Aufnahme des Wolfes in die Liste der jagdbaren Tiere nach § 2 Bundesjagdgesetz ab. Dies sei nicht hinnehmbar, so das SMEKUL, da beim Beschlussvorschlag von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird. Denn nach Ansicht des Ministeriums gibt es aktuell keine rasante Ausbreitung der Wölfe in Deutschland. Die in der Begründung der Beschlussvorlage genannten Zahlen (2020/2021: 158 Rudel; 2021/2022: 161 Rudel) seien ihrer Meinung nach keine rasante Entwicklung. Das Ministerium argumentiert weiter, die Besiedlung der westlichen Bundesländer mit dem Wolf stünde erst am Anfang. Wölfe würden in den westlichen Bundesländern noch erhebliche unbesiedelte Flächen vorfinden, die sie in den nächsten Jahren besiedeln werden. Erst nach einer flächenhaften Besiedlung Deutschlands wird über eine Lockerung des Schutzstatus und eine mögliche Nutzung im Rahmen des Jagdrechts zu entscheiden sein. „Wir Weidetierhalter fragen uns, wie will Herr Günther sein Versprechen einhalten, nämlich Weidetierhaltung und damit Landschaftspflege entwickeln zu wollen“, so Krawczyk. Bezüglich TOP 8 argumentiert das Ministerium ähnlich. Auch hier ziele ihrer Meinung nach die Beschlussvorschlage allein auf die Herabsenkung des Schutzstatus beim Wolf ab. Außerdem gebe es seitens der Europäischen Kommission für die Mitgliedsstaaten bereits ausreichend Möglichkeiten über die Einzelfallbeurteilung zur Entnahme von Wölfen. „Wie diese Entscheidungen dann in Sachsen aussehen, kennen wir ja aus der jüngsten Vergangenheit nur zu genüge, wie der Fall im Betrieb von Herrn Nahrstedt in Krappe bei Löbau zeigte“, so Krawczyk weiter. „Unsere Mitglieder im Sächsischen Landesbauernverband e.V. betrachten diese Entscheidungen daher als eine Bevormundung der sächsischen Weidetierhalter, die nicht nur die Interessen von Sachsen nicht berücksichtigt, sondern auch den Schutz der Weidetiere und Weidetierhalter gefährdet. Man kann nicht Weidetierhaltung und Landschaftspflege fordern und im Gegenzug diese wertvollen Tiere den Wölfen zum Fraß vorwerfen. Ich fordere Herrn Günther daher dringend auf, seine Entscheidungen zu überdenken und den sächsischen Weidetieren und Weidetierhaltern endlich den Schutz zukommen zu lassen, den sie verdienen“, so Torsten Krawczyk abschließend. Bildunterschrift: Im Damwild Gehege von Ralf Nahrstedt in Krappe bei Löbau kam es seit November 2022 zu rund 30 Wolfsrissen und das trotz aller getroffenen Herdenschutzmaßnahmen inklusive eines 1,80 Meter hohen Festzaunes. Die daraufhin angeordnete behördliche Wolfsentnahme wurde mit der Begründung, der zwei Kilometer lange sei an einer Stelle um zehn Zentimeter zu niedrig, wieder zurückgezogen. Foto: Ralf Nahrstedt Pressekontakt: Sächsischer Landesbauernverband e.V. Diana Henke Referatsleiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: +49 351 262536-19 Mobil: +49 172 3535262 E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de www.slb-dresden.de
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