![]() 19.12.2022
Rote Gebiete: Weitere Beitritte zur Klagegemeinschaft gegen die Düngerechtsverordnung sind möglich!
Die novellierte Düngerechtsverordnung trat am 30. November 2022 in Kraft. Im Vergleich zur bisherigen Gebietsausweisung vom Dezember 2020 vergrößerten sich die roten Gebiete in Sachsen auf insgesamt 185.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche statt bisher 130.600 Hektar. Der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB) äußerste sich hierzu wie folgt: „Die heute in Kraft tretende novellierte Düngerechtsverordnung ist für unsere sächsischen Landwirte wie ein Schlag ins Gesicht,“ sagte SLB-Präsident Torsten Krawczyk nach der Veröffentlichung der Neuausweisung der roten Gebiete. „So findet trotz der höheren Messstellendichte weiterhin keine Identifizierung der Urheber der Nitrateintragung statt. Stattdessen wird abermals pauschalisiert statt differenziert,“ betonte Krawczyk. Ursache dieser Pauschalisierung ist nunmehr die Einbeziehung aller Feldblöcke, die mit mindestens 20 Prozent (statt bisher 50 Prozent) Anteil in der Immissionskulisse liegen. „Wir als Sächsischer Landesbauernverband setzen uns daher weiterhin für Verursachergerechtigkeit ein und unterstützen aus diesem Grund bereits ein laufendes Normenkontrollverfahren gegen den Freistaat Sachsen beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Jetzt überlegen wir, ob wir dieses Verfahren auf die neu ausgewiesenen Gebiete ausweiten,“ ergänzte Krawczyk.
Jetzt noch der Klagegemeinschaft beitreten! Aufgrund der Neuausweisung der roten Gebiete mit einer deutlichen Vergrößerung der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen um knapp 55.000 Hektar, bieten wir allen landwirtschaftlichen Betrieben, die bisher noch nicht beziehungsweise wenig betroffen waren, an, sich ebenfalls an der Klagegemeinschaft sächsischer Landwirte gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung zu beteiligen. Bitte füllen Sie zu diesem Zweck die Bereitschaftserklärung zur Beteiligung an einem Klageverfahren gegen die Umsetzung der Sächsische Düngerechtsverordnung – SächsDüReVO aus und schicken es an die angegeben E-Mailadresse oder per Fax zurück. Sie finden die Bereitschaftserklärung zur Beteiligung an dem Klageverfahren gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung zum Download hier:
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