16.07.2020

Erfolg: Das Finanzministerium hat die Verpachtungsgrundsätze des Zentralen Flächenmanagements Sachsen freigegeben

Der Sächsische Landesbauernverband e. V. (SLB) erzielte nach langen Verhandlungen mit dem sächsischen Finanzministerium wesentliche Verbesserungen bei den Verpachtungsgrundsätzen landeseigener Landwirtschaftsflächen durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) insbesondere dem Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM).

Der Hauptunterschied liegt darin, dass zum einen die Tatsache des Anschlusspachtverhältnisses ausdrücklich benannt wird und zum anderen, dass es jetzt nicht mehr darauf ankommt, ob der Pächter positiv im Verwaltungsverfahren, welches zum Flächenverlust führte, mitgewirkt hat oder nicht. Maßgebend ist nur noch, dass ein Flächenverlust beim Landwirt eingetreten ist.

Aus Sicht des SLB ist das für unsere Mitgliedsbetriebe noch positiver, denn sie müssen ihr Verhalten im vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht mehr darlegen. Der Nachweis über den Flächenverlust reicht aus, damit der Grundsatz 8 zugunsten des Landwirtes greift. Neu ist auch die Verdoppelung der Regellaufzeit der Landpachtverträge von fünf auf zehn Jahre im Sinne einer Verlängerungsoption (Grundsatz 10). Der Pächter soll grundsätzlich die Verlängerung verlangen können und der ZFM als Verpächter wird dem nur widersprechen, falls ein dringendes Staatsinteresse bzw. ein wichtiger Grund vorliegen.

Alle 13 Grundsätze finden Sie auf unserer Homepage und auf der Webseite von ZFM.

https://immobilien.sachsen.de/wichtige-informationen/grundsaetze-bei-der-verpachtung-landeseigener-landwirtschaftsflaechen.html


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