30.09.2019
Freigabe der Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen Zwischenfrucht und Untersaat
Mit nachfolgendem Erlass des SMUL wurde die Forderung des SLB nach einer Freigabe der ökologischen Vorrangflächen vom Typ Zwischenfrucht und Untersaat erfüllt.
Im gesamten Freistaat Sachsen sind im Jahr 2019 außergewöhnlich geringe Niederschlagsmengen gefallen. In der Folge ist von einer generellen Futterknappheit in den landwirtschaftlichen Betrieben auszugehen. Das SMUL macht daher von der nun eröffneten Möglichkeit Gebrauch und gibt die ökologischen Vorrangflächen vom Typ Zwischenfrucht/Gründecke (EFA-Code 052) sowie Untersaat in die Hauptkultur (EFA-Code 053) mit Wirkung ab 28.09.2019 zur uneingeschränkten Futternutzung frei. Alle anderen Auflagen für diese beiden Typen ökologischer Vorrangflächen gelten unverändert. Dies betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Zusammensetzung des Saatgutes und das Belassen der Pflanzen auf der Fläche bis zum 15. Februar des Folgejahres. Im Falle einer Futternutzung reicht hierfür das Belassen der unbearbeiteten Wurzeln und Stoppeln. Eine Anzeige des Landwirtes über die Futternutzung ist nicht erforderlich.
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