22.11.2018
Dürrehilfe 2018 in Sachsen geändert
Im SLB-Rundschreiben Agrarförderung AF 22/2018 teilte soeben der Hauptgeschäftsführer des SLB, Manfred Uhlemann, mit, dass der Bund und der Freistaat vom SLB geforderte Korrekturen in der Berechnung der Dürrehilfe 2018 vorgenommen hat. Die Erlöse der Tierhaltung werden nicht mehr gegen den Dürreschaden gerechnet.
Am 14. November 2018 war Staatssekretär Dr. Frank Pfeil Gast im Landesvorstand des Sächsischen Landesbauernverbandes e.V. Ein Hauptthema waren die Kriterien der Bund-Länder-Vereinbarung zur Dürrehilfe und deren Umsetzung in Sachsen. Der Vorstand wies dabei auf die differierende Anrechnung der Erlöse aus der Tierhaltung zwischen Sachsen gegenüber Sachsen-Anhalt und Brandenburg hin und forderte eine Gleichbehandlung zugunsten der sächsischen Betriebe. Dies war auch Gegenstand der kurzfristig einberufenen Beratung der Länder mit dem Bund am Freitag, den16. November 2018, in Berlin. Im Ergebnis gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Drängen der Länder auf Nichtanrechnung der Erlöse aus der Tierhaltung im Dürrehilfsprogramm nach. Im Ergebnis dessen hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), mit dem der SLB im ständigen Kontakt und regen Austausch hinsichtlich der Kriterien und der Handhabung der Antragstellung stand, die Berechnung entsprechend geändert. Die Nichtanrechnung der Erlöse aus der Tierhaltung gilt mit sofortiger Wirkung. Anders verhält es sich bei den dürrebedingte Schäden in der Tierhaltung, die weiterhin in die Berechnung einzubeziehen sind. Mehr dazu erfahren Verbandsmitglieder im Rundschreiben Agrarförderung AF 22/2018 im internen Teil der SLB-Homepage www.slb-dresden.de. Dazu können sich SLB-Mitglieder auch vom SLB und die RBV/KBV beraten lassen.
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