04.05.2023
Offener Brief an Staatsminister Günther: Angedachtes Gebäudeenergiegesetz – hier: Einbeziehung von Biomasseheizungen
Sehr geehrter Herr Staatsminister Günther, mit Bestürzung und Entsetzen mussten wir aus den Medien entnehmen, dass das Bundeskabinett den Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes abgesegnet hat. Nicht nur sollen bei Neubauten bzw. Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden ab 2024 der Einbau von Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden, nur zulässig sein, wenn zugleich eine Beheizung mit 65% erneuerbarer Energie erfolgt, sondern auch soll die Beheizung mit Biomasse (Pellets, Stückholz und Hackschnitzel) ebenfalls unter diese Regelung fallen. Zusätzlich müssen Biomasseanlagen in Kombination mit einer Einrichtung (elektrostatischer Abscheider o.ä.) zur Reduktion der Staubemissionen errichtet und betrieben werden.
Biomasseheizungen sollen also im Neubau und beim Austausch im Bestand faktisch nicht mehr zur Erfüllung des 65 %-Ziels zulässig sein. Die thermische Verwertung von Holz ist bekanntlich CO² neutral, denn es wird nur das an die Umwelt wieder abgegeben, was der Baum vorher aufgenommen hat. Sollte der Beschluss in der vom Kabinett verabschiedeten Form umgesetzt werden, hätte dies massive Auswirkungen für alle Waldbesitzer, die Forstwirtschaft und die holzenergieverbrauchende Bevölkerung insgesamt zur Folge. Für eine dynamische und funktionsfähige Waldbewirtschaftung und damit die Anpassung der Wälder an den Klimawandel ist die Sicherstellung umfassender Verwertungsmöglichkeiten aller Holzsortimente unabdingbar. Fehlt diese ökonomisch sowie ökologisch bedeutsame Grundlage, wird die notwendige Entwicklung unserer Wälder und die Stabilität der Forstbetriebe erheblich erschwert. Dies hat der DFWR in seiner Münsteraner Erklärung im vergangenen Jahr deutlich gemacht: „Eine verantwortungsvolle – und im besten Sinne nachhaltige – Waldpolitik muss diese Zusammenhänge erkennen und zur Richtschnur ihrer Entscheidungen machen. Sie muss auch die gesellschaftliche Bedeutung der nachhaltigen Holznutzung für die Kreislauf-wirtschaft anerkennen, an deren Ende (oder auch wenn stoffliche Verwendungs-alternativen fehlen) die energetische Holznutzung steht. Energetische Holznutzung ist und bleibt eine wichtige erneuerbare Energiequelle (insbesondere im Wärmebereich).“ Weiterhin ist hier bekannt, dass in vielen Dörfern der Weg zum Energiedorf beschritten wird, um autark und unabhängig von fossilen Energieträgern zu sein. Hackschnitzel sind ein unverzichtbarer Bestandteil von solchen Kraftwerken, die als Nahwärme die Dorfbevölkerung in der Zukunft versorgen sollen und können auch ungetrocknet verwendet werden. Die Planungen von Energiedörfern können damit als beendet angesehen werden. Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir fordern Sie hiermit auf, unverzüglich auf Ihre Parteifreunde auf der Bundesebene und insbesondere im Bundeskabinett dahingehend hinzuwirken, dass der Entwurf so nicht Gesetz wird, denn die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Dies bedeutet auch selbstverständlich, dass bei der Abstimmung im Bundesrat der Freistaat Sachsen dem Gesetzesentwurf in der jetzigen Form keinesfalls zustimmen darf. Unbedingt muss die Biomasseregelung aus der gesetzlichen Regelung wieder entfernt werden. Die Zukunft einer gesunden Kreislaufwirtschaft im Wald steht auf dem Spiel! Wir gestatten uns, diesen Brief als offenen Brief zu versenden und bedanken uns im Voraus schon jetzt für Ihre intensiven Bemühungen und Ihre geschätzte Rückantwort und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Gunther Zschommler Vizepräsident SLB e.V und Vorsitzender der LAGJE im SLB e.V. Pressekontakt: Diana Henke Referatsleiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0351 262536-19 Mobil: 0172 3535 262 E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de Foto: Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay
DBV - aktuelle Meldungen
16.04.2024
11.04.2024
10.04.2024
08.04.2024
26.03.2024
22.03.2024
22.03.2024
22.03.2024
20.03.2024
20.03.2024
15.03.2024 |