![]() 30.11.2022
PM: Novellierte Düngerechtsverordnung: Mehr verursachergerecht differenzieren statt pauschalieren
Die novellierte Düngerechtsverordnung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Im Vergleich zur bisherigen Gebietsausweisung vom Dezember 2020 vergrößerten sich die roten Gebiete in Sachsen auf insgesamt 185.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche statt bisher 130.600 Hektar.
Der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB) nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Die heute in Kraft tretende novellierte Düngerechtsverordnung ist für unsere sächsischen Landwirte wie ein Schlag ins Gesicht,“ sagte SLB-Präsident Torsten Krawczyk nach der Veröffentlichung der Neuausweisung der roten Gebiete. „So findet trotz der höheren Messstellendichte weiterhin keine Identifizierung der Urheber der Nitrateintragung statt. Stattdessen wird abermals pauschalisiert statt differenziert,“ betonte Krawczyk. Ursache dieser Pauschalisierung ist nunmehr die Einbeziehung aller Feldblöcke, die mit mindestens 20 Prozent (statt bisher 50 Prozent) Anteil in der Immissionskulisse liegen. „Wir als Sächsischer Landesbauernverband setzen uns daher weiterhin für Verursachergerechtigkeit ein und unterstützen aus diesem Grund bereits ein laufendes Normenkontrollverfahren gegen den Freistaat Sachsen beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Jetzt überlegen wir, ob wir dieses Verfahren auf die neu ausgewiesenen Gebiete ausweiten,“ ergänzte Krawczyk. Hintergrund Die Europäische Union hat im Dezember 1991 die Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen beschlossen. Demnach müssen alle EU-Länder ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch erhöhte Nitratgehalte belastet sind. In Deutschland ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der o.g. Richtlinie. Zum 1. Januar 2021 trat daher eine erste novellierte Düngerechtsverordnung in Sachsen in Kraft. Mit der nunmehr zweiten Neuausweisung zum 30. November 2022 setzt Sachsen die im August 2022 novellierte Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes um. Die Novellierung der AVV GeA war notwendig geworden, da die EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland die bisherige Methodik zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen hat. Um eine Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens und drohende Strafzahlungen abzuwenden, waren das Ausweisungsverfahren bundesweit zu vereinheitlichen und die belasteten Gebiete erneut neu auszuweisen. Pressekontakt: Diana Henke Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sächsischer Landesbauernverband e. V. Tel.: 0351/262536–19 Mobil: 0172 / 3535262 E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de Die aktuelle Kulisse ist hier abrufbar:
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