23.11.2022

Offener Brief zu den Teilnahmeanträgen an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Sehr geehrter Herr Staatsminister Günther,

wie Ihnen bekannt sein dürfte, waren bisher die Anträge zur Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durch unsere Landwirte bis spätestens 15. Mai des jeweiligen Jahres zu stellen. Für das Förderjahr 2023 ist die Teilnahme an diesen Maßnahmen mittels eines „Teilnahmeantrags“ über DIANAweb (diese Software wird vom SMEKUL zur Verfügung gestellt) noch im Jahr 2022 voranzuzeigen. Dafür war ursprünglich ein Zeitfenster vom 01. November bis 15. Dezember 2022, also reichlich 6 Wochen, vorgesehen.

Heute schreiben wir den 18. November 2022 und die Anwendung von DIANAweb ist noch immer nicht möglich. Damit ist das 6-Wochen-Zeitfenster selbst bei einer Verlängerung bis zum Jahresende 2022 nicht mehr gegeben. Zudem sind unseren Landwirten die konkreten Auflagen und Bedingungen nur im Entwurf der einzelnen Umweltprogrammteile bekannt, da die endgültige Verabschiedung immer noch aussteht. Eine Bearbeitung des Teilnahmeantrages, insbesondere der
Festlegung zu den Kulissen und der einzelnen Maßnahmen ist nicht oder nur sehr schwer möglich. Auch eine Bearbeitung oder Änderung von Schlägen ist auch über das uns zur Verfügung stehende „InVeKoS Online GIS“ nicht möglich.

Die immer fortwährend zu hörende Begründung, dass der Bund den deutschen Strategieplan zur GAP hinsichtlich der „Observation letter“ nochmals zu überarbeiten hatte und es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen kam, lassen wir nicht gelten. Der Freistaat Sachsen hatte genügend Zeit, die Maßnahmen zu fixieren und für den „Teilnahmeantrag“ in DIANAweb zu programmieren. Den meisten anderen Bundesländern ist dies auch gelungen.

Bis heute ist seitens Ihres Hauses nicht in Erfahrung zu bringen, ab wann konkret die Dateneingabe zum Teilnahmeantrag in DIANAweb möglich sein wird. Unsere Geschäftsstellen stehen seit Anfang November bereit, unseren Landwirten und Mitgliedern bei der Eingabe behilflich zu sein. In einzelnen Geschäftsstellen wurden in der Vergangenheit mehr als 100 Unternehmen dabei geholfen.

Dieser immense Arbeits- und Zeitaufwand ist ohnehin schon innerhalb von 6 Wochen kaum zu bewältigen. Zudem gab es noch bei den Antragstellungen bis zum 15. Mai sogenannte Korrekturzeiträume, bei denen die Landwirte noch Änderungen vornehmen konnten. All das ist bei dem Teilnahmeantrag im Jahr 2022 für eine Antragstellung im Folgejahr nicht vorgesehen.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Günther,

sie verantworten in Ihrem Ministerium die Landwirtschaft, welche durch die Maßnahmen Ernährungssicherheit und Biodiversität gewährleisten kann. Dies ist aber ohne den entsprechenden Förderrahmen wirtschaftlich nicht machbar. Wir appellieren deshalb an Sie, den oben genannten Sachverhalt schnellstmöglich zu klären, um eine Prüfung der sonst notwendigen rechtlichen Schritte zu vermeiden.

Torsten Krawczyk
Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes e.V.

Paul Kompe
Vorstandsvorsitzender Land schafft Verbindung Sachsen e.V.

Dr. Hartwig Kübler
Vorstandsvorsitzender Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V.




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