![]() 04.07.2022
Schweinehalter: Biosicherheit ist dringend geboten!
ASP-Ausbruch in Hausschweinebeständen in Brandenburg und Niedersachsen
In einer Pressekonferenz hat das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen am 2. Juli 2022 darüber informiert, dass es einen vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigten ASP-Fall bei Hausschweinen im Emsland gibt (Gemeinde Emsbüren). • Betrieb mit 280 Sauen und 1.500 Ferkeln, • Eintragsursache unbekannt, • Betrieb soll früh gekeult werden, • Entfernung zu den Niederlanden ca. 15 km, • Entfernung zu NRW ca. 10 km, • Bekannt ist derzeit 1 Kontaktbetrieb, der in der Gemeinde Freren, ca. 18 km östlich liegt. Untersuchung läuft, ggfs. ebenfalls Keulung, • Allgemeinverfügungen werden für die Kreise Emsland und Bentheim für Montag erwartet mit Gültigkeit ab Dienstag, • In den vorgesehenen Restriktionszone (Radius 10 km) sollen ca. 296 schweinehaltenden Betriebe mit rund 195.000 Schweinen liegen. Im Landkreis Uckermark in Brandenburg wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand festgestellt. Es handelt sich um einen Schweinmastbestand mit ca. 1.300 Masttieren. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Das Virus wurde zunächst vom Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen. Heute, am 4. Juli 2022, hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Verdacht auf ASP bestätigt. Biosicherheit ist dringend geboten! Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum neuen Tiergesundheitsgesetz vom 9.7.2014 wird der Tierhalter verpflichtet (§8) einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen, in dem für den Seuchenfall nötige Zuständigkeiten und Maßnahmen geregelt werden. Schweinehalter sind verpflichtet einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen. Diesen finden Sie hier:
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