20.09.2021
Verlängerung Förderaufruf RL LIW/2014 Teil Investitionsförderung bis Ende 2022
Die Förderperiode für die Richtlinie LIW/2014 Teil Investitionsförderung wurde um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Mit der Förderung gewährt der Freistaat Sachsen Investitionsförderungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR).
Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, sollen - Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung (Vorhaben im Bereich der Nutztierhaltung, für die die Anlage „Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung“ des Agrarinvestitionsförderprogramms im GAK-Rahmenplan relevant ist, müssen in den beiden Übergangsjahren (2021 und 2022) die baulichen Anforderungen der Basis- und der Premiumförderung (Teil A Basisförderung und Teil B Premiumförderung der o. g. Anlage) einhalten.) - Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus - Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten zum Inhalt haben. Die Förderung beinhaltet 20 Millionen Euro Aufrufvolumen und Begünstigte haben nunmehr eine erhöhte Grenze für das max. förderfähige Investitionsvolumen zur Verfügung. Sie steigt von zwei Millionen Euro auf fünf Millionen Euro. Den vollständigen Förderaufruf lesen Sie hier:
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