21.05.2021

PM: Beitrag sächsischer Landwirte zum Insektenschutz steigt – Bauernpräsident begrüßt neuen Doppelhaushalt

Immer mehr Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen leisten ihren Beitrag für Insektenschutz und Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen. So haben im vergangenen Jahr sächsische Landwirte knapp 16.100 Hektar Ackerflächen, das entspricht einer Größe von rund 22.600 Fußballfeldern, freiwillig aus der Produktion genommen und darauf Blühflächen für Insekten angelegt. Dadurch hat sich die insektenfreundliche Bewirtschaftung von Ackerland seit 2015 bereits vervierfacht.
Darüber hinaus beteiligten sich sächsische Landwirte 2020, auf nahezu gleichbleibendem Niveau gegenüber den Vorjahren, mit mehr als 21.500 Hektar, am Agrar-Umweltprogramm „Artenreiches Grünland“, trotz der Verpflichtung vier bis acht Kennarten über den gesamten Förderzeitraum nicht nur verbindlich zu bewahren, sondern auch die zuvor festgelegten Pflanzenarten jederzeit bei Vor-Ort-Kontrollen vorweisen zu können.

„Bereits jetzt leisten unsere sächsischen Landwirtinnen und Landwirte auf einer Fläche von rund 108.000 Hektar einen wertvollen Beitrag zum Bienen- und Insektenschutz“, fasst Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. (SLB), die aktuellen Zahlen der beantragten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen laut Landwirtschaftsministerium zusammen und ergänzt: „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Verabschiedung des neuen sächsischen Doppelhaushaltes 2021/2022 mit rund 1,5 Milliarden Euro allein für den landwirtschaftlichen Sektor, die dem Landwirt mehr Planungssicherheit bietet. Halten aber an unserer Forderung fest, dass künftige Maßnahmen in der Landwirtschaft unbürokratischer und vor allem praxistauglicher gestaltet sein müssen. Das war in der Vergangenheit nicht immer geboten.“

Flexibilität statt Bürokratie

„Insektenschutz liegt uns sehr am Herzen, weil wir selbst auf Insekten zum Bestäuben der einzelnen Pflanzen angewiesen sind“, stellt Klaus Köhler, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft Reinholdshain e.G. bei Dippoldiswalde, zunächst klar. Daher beteiligt sich sein Betrieb im Erzgebirgsvorland an mehreren Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen insbesondere auf Grünlandflächen. „Andere Maßnahmen, wie Blühflächen auf Ackerland, würden wir zwar gerne durchführen, sind aber für uns aufgrund starrer Terminvorgaben oftmals nicht praktikabel“, kritisiert Köhler die staatlich vorgegebenen Nutzungsauflagen. Der SLB fordert daher seit langem die Bezugnahme auf phänologische Daten bei den Ansaat- und Schnittzeitpunkten. Dabei würden im Jahresablauf periodisch wiederkehrende Entwicklungs-erscheinungen in der Natur zugrunde gelegt. Diese sind nun mal zwischen Nordsachsen und dem Erzgebirgskamm geologisch und klimatisch sehr differenziert.

Insektenschutz nicht zum Nulltarif

Derzeit müssen bestimmte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wie Blühflächen auf Ackerland bis spätestens 30. März angelegt werden, um förderfähig zu bleiben. „Aber für uns im Vorgebirge endet dieser Stichtag viel zu früh, denn da haben wir vor Ort zum Teil noch Frost und Schnee“, betont Köhler und bedauert: „Lege ich die Blühfläche später an, entfällt leider die Förderfähigkeit und damit für uns die Wirtschaftlichkeit für unseren Betrieb. Letztendlich haben wir Verpflichtungen gegenüber unseren Verpächtern, unseren Mitarbeitern sowie den Banken hinsichtlich getätigter Investitionen zu erfüllen.“

Wir liefern – wo andere noch zögern

„Dabei haben nicht nur wir Landwirte eine Verantwortung gegenüber unserer Umwelt und Natur, sondern jeder einzelne, egal ob in Stadt oder Land, kann seinen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Insektenschutz leisten. Das geht aus meiner Sicht nur Miteinander. Daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn auch in den Städten anstatt sorgfältig gemähter Rasenflächen mehr Blühwiesen entstünden. Aus Grünflächenämtern müssen Blühflächenämter werden“, stellt Klaus Köhler klar.

Hintergrund:

Am 22. Mai 2021 ist der Internationaler Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Der Aktionstag wurde im Jahr 2000 durch die UNO eingeführt. Artenvielfalt ist ein Maß für die Vielfalt der biologischen Arten innerhalb eines Lebensraumes oder geographischen Gebietes und somit für die Vielfalt von Flora und Fauna.

Wichtige Instrumente zur Förderung der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der 2. Säule der GAP. Sie honorieren unter anderem vielfältige Fruchtfolgen, die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen, Feldgehölzen und Streuobstwiesen sowie die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus. Im Jahr 2020 standen in Sachsen für die rund 8.600 beantragten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf einer Fläche von nahezu 108.000 Hektar rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Pressekontakt:

Sächsischer Landesbauernverband e. V.
Diana Henke
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 351 262536-19
Mobil: +49 172 353 52 62
E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de

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