19.06.2020
Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gibt ab dem 22. Juni 2020 einen neuen Aufruf nach der Richtlinie LIW/2014 (investive Förderung) bekannt. Der Antrag sowie die Hinweise zur Antragstellung können unter dem beigefügten Link abgerufen werden.
Folgende Änderungen wird es in dem letzten Aufruf in dieser Förderperiode geben: - Erhöhung des Fördersatzes für Investitionen in die Lagerkapazität auf 40 Prozent - Investitionen in Bewässerungssysteme nicht mehr auf Spezialkulturen beschränkt - Einführung der Möglichkeit der Förderung von Biobettsystemen Antragszeitfenster: 22. Juni – 30. September 2020 Budget: 11,8 Mio. Euro Bewilligungsbehörde, bei der die Förderanträge einzureichen sind: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft Zur Wetterwarte 11 01109 Dresden Ansprechpartner: Frau Barbara Fischer E-Mail: barbara.fischer@smul.sachsen.de Telefon: 0351/8928-3800) Gudrun Krawczyk E-Mail: gudrun.krawczyk@smul.sachsen.de Telefon: 0351/8928-3801)
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