27.03.2020

PM: Sachsens Landwirte begrüßen die Verschiebung der Inkraftsetzung der Düngeverordnung

Mit großer Spannung haben Sachsens Landwirte heute die Entscheidung im Bundesrat zur Abstimmung über die Novelle der Düngeverordnung verfolgt. Spätestens seit der eindrucksvollen Demonstration von Landesbauernverband und der Bewegung „Land schafft Verbindung Sachsen“ am 05. März vor dem Sächsischen Landtag, bei der Präsident Krawczyk noch einmal klar und deutlich das Anliegen der Landwirte formulierte, wurde allen bewusst, dass eine spürbare Veränderung der Novelle der Düngeverordnung zu Gunsten der Landwirtschaft nicht mehr zu erreichen ist. Eine Verletzung der von der EU-Kommission gesetzten Fristen hätte unweigerlich dazu geführt, dass die gesamten Flächen im Freistaat Sachsen als „rote Gebiete“ ausgewiesen würden. Jede Fristverletzung hätte dann noch gravierendere Folgen.

Sachsen hat sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten. Mit dieser indirekten Ablehnung der Düngeverordnung kommt die Sächsische Landesregierung auch ihrem Wort nach, welches uns Landwirten Ministerpräsident Michael Kretschmer zur Demonstration gegeben hat. Die vereinbarte Verschiebung der Inkraftsetzung der Düngeverordnung auf den 01.01.2021 ermöglicht es uns, alle Gestaltungsspielräume für die Ausweisung der „roten Gebiete“ noch zu nutzen.

Der SLB e. V. hat im Februar ein Fachgutachten zur Überprüfung der sächsischen Messstellen in Auftrag gegeben. Mit Hilfe deren Ergebnisse werden wir die Umsetzung der Düngeverordnung im Freistaat Sachsen aktiv gestalten. Dabei wollen wir den Dialogprozess mit allen Beteiligten in Politik und Landesverwaltung, insbesondere auch mit der Fachbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, weiter fortführen. Ziel muss es dabei sein, eine verursacherbezogene Ausweisung von „roten Gebieten“ zu erreichen. Gleichzeitig muss es auch zu einer Überprüfung aller Messstellen im Freistaat Sachsen kommen. Die Ergebnisse mangelhafter Messstellen dürfen nicht in die Betrachtung zur Ausweisung „roter Gebiete“ einfließen. Alle Messstellen sind nach einheitlichen Standards bundesweit zu qualifizieren und hinsichtlich ihrer Anzahl deutlich auszubauen, um eine verursacherbezogene Analyse von Messwerten sicherzustellen.


Hintergrund:
Die Düngeverordnung präzisiert die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Düngung und regelt, wie mit der Düngung verbundene Risiken - beispielsweise Nährstoffverluste - zu verringern sind.
Im Herbst 2014 hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie eingeleitet. Im Oktober 2016 hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Daraufhin hat die Bundesregierung am 02. Juni 2017 eine neue Düngeverordnung in Kraft gesetzt. Unabhängig vom Erlass der neuen Düngeverordnung hat der EuGH im Juni 2018 das Urteil zum Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland verkündet. Der Bundesregierung wurde im Juni 2018 das Aufforderungsschreiben des EuGH hinsichtlich der Umsetzung des Urteils des EuGH zugestellt. Die im Juni 2019 an die EU-Kommission übermittelten Vorschläge zur Anpassung der geltenden Düngeverordnung sind aus Sicht der EU-Kommission nicht ausreichend, um das Urteil des EuGH vollständig umzusetzen. Daher hat die EU-Kommission am 25.07.2019 beschlossen, ein Zweitverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Bei einer bestandskräftigen Verurteilung wäre Deutschland verpflichtet, Strafzahlungen zu leisten.


Kontakt:
Manfred Uhlemann
Telefon: 0351 262536-13
E-Mail: manfred.uhlemann@slb-dresden.de

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