23.03.2020

Brief von Krawczyk an Mitglieder des Freistaates Sachsen im Bundesrat

Übergangsfrist von mindestens einem Jahr für die Umsetzung der Novelle der Düngeverordnung

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer,
sehr geehrter Herr Staatsminister Günther,
sehr geehrter Herr Staatsminister Dulig,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute direkt an Sie, da wir Landwirte trotz der zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) im Freistaat Sachsen täglich für die Ernährung unserer Bevölkerung Sorge tragen. Unser Sächsischer Landesbauernverband e. V. ist täglich direkt in die Lagebildberichterstattung zur Ernährungswirtschaft/Lebensmittelversorgung der Bevölkerung über das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) für den Bereich der landwirtschaftlichen Produktion eingebunden. Diese wichtige Aufgabe nehmen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und den Kreis- und Regionalbauernverbänden sehr gern wahr.

Umso wichtiger ist es, dass in der kommenden Zeit der Corona-Krise andere Prioritätensetzungen als das politische Alltagsgeschäft erforderlich sind. Im Hinblick auf die vor Tagen und Wochen noch angestandenen Gesetze und Auflagen für die Landwirtschaft in Deutschland und damit auch in Sachsen darf eine übereilte Verabschiedung der Novellierung der Düngeverordnung (DüVO) im Bundesrat die Lebensmittelproduktion nicht beeinträchtigen.

Nunmehr ersetzt eine Sondersitzung des Bundesrates am 27. März 2020 die ursprünglich geplante Sitzung vom 3. April 2020, bei der dem Vernehmen nach die Entscheidung über die DüVO auf der Tagesordnung stehen soll. Mit Ihrem Votum entscheiden Sie maßgeblich darüber mit, wie wir sächsischen Landwirte unserer Aufgabe als Teil der kritischen Infrastruktur in der derzeitigen Krise erfüllen können. Jegliche Produktionsbeschränkungen, so auch die vorgesehenen Verschärfungen in der Novellierung der DüVO, werden uns Landwirte bei der Erfüllung unserer Aufgaben nur behindern. Die Folgen werden neben unseren Betrieben auch die gesamte Bevölkerung zu tragen haben. Neben den ohnehin erschwerten Produktionsbedingungen in unseren Betrieben wären deutliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit unvermeidbar.

Auch die Kommission der Europäischen Union muss und wird für diese absehbaren Folgen ihrer Forderungen bei der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie gegenüber Deutschland Verständnis zeigen.

Eine angemessene Übergangsfrist von mindestens einem Jahr ist unerlässlich. Diese Forderung unserer Mitglieder hatte ich bereits auf der Demonstration am 5. März 2020 vor dem Sächsischen Landtag formuliert und darauf verwiesen, in dieser Zeit wissenschaftlich fundierte Aussagen über korrekte Daten aus dem Grundwasser-Messnetz zu erhalten. Zudem geht es noch immer um die Fragen der Identifikation der Verursacher und europäisch einheitlicher Messverfahren. An beiden Punkten könnte in der Übergangsfrist weiter gearbeitet werden.

Sehr geehrte Mitglieder und Stellvertreter des Freistaates Sachsen im Bundesrat,

setzen Sie sich dafür ein, dass die Frist zur Umsetzung der Novelle zur DüVO um mindestens ein Jahr verschoben wird. Damit leisten Sie Ihren Beitrag dringend notwendige Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln. Zudem geben uns die Chance, dieser jetzt wichtigsten Aufgabe in der schweren Krise für uns alle nachkommen zu können. Nehmen Sie Einfluss auf die EU-Kommission, die Bundesregierung und alle Mitglieder des Bundesrates der Länder. Wir sächsischen Bauern zählen auf Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Krawczyk

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