Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vereinigt die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die Landwirtschaftliche Pflegekasse und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie dient dem Zweck der umfassenden sozialen Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen. Mit dem eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem wird dem besonderen Sicherungsbedürfnis landwirtschaftlicher Unternehmer und ihrer Familienangehörigen Rechnung getragen.

Berufsgenossenschaft

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Pflichtversicherung, der die landwirtschaftlichen Unternehmer kraft Gesetzes angehören, sichert die im Zusammenhang mit der Landwirtschaft eingetretenen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.

Die Landwirtschaftliche Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Risiken eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Hauptaufgabe ist die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmer durch den Technischen Aufsichtsdienst in allen Fragen der Arbeitssicherheit, um gemeinsam mit den Landwirten Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden zu helfen.



Informationen über schwere und tödliche Unfälle im Monat November