27.03.2019
Dürrehilfe fließt weiter
Durch massives Drängen des Sächsischen Landesbauerverbandes wurde heute vom Agrar- und Finanzministerium mitgeteilt, dass weitere, noch offenen Dürrehilfen nun endlich ausgezahlt werden.
"Freistaat Sachsen geht finanziell in Vorleistung In Sachsen erhalten jetzt weitere Landwirte ihre staatlichen Hilfen, die ihnen bei der Überwindung der Dürrefolgen des vergangenen Jahres helfen sollen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnten die im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden und bis zum Jahresende nicht ausgezahlten Mittel zunächst nicht in das Jahr 2019 übertragen werden. Das galt sowohl für den Bundesanteil an den Mitteln, als auch für die Landesmittel. Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt und Finanzminister Dr. Matthias Haß haben nun vereinbart, dass noch vor Mittelzuweisung des Bundes ein Teil der Landesmittel bereitgestellt werden, um die Auszahlung der Dürrehilfen fortsetzen zu können. "Mir ist bewusst, dass die betroffenen Landwirte auf die Hilfe warten. Darum bin ich froh, gemeinsam mit dem Finanzminister einen Weg gefunden zu haben, weiter auszahlen zu können", so Minister Schmidt. Der Finanzminister ergänzt: "Mir ist wichtig, schnell und unkompliziert zu helfen. Die Landwirte brauchen jetzt unsere Unterstützung. Deshalb gehen wir in Vorleistung, um das Warten zu beenden." Auch der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat dem zugestimmt. In Sachsen hatten 325 Landwirte Anträge auf Dürrehilfen in Höhe von ca. 33 Millionen Euro gestellt. Bis zum Jahresende konnten davon 8,6 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt werden. Darüber hinaus werden die Hilfen auch für Nebenerwerbslandwirte geöffnet. Anträge können vom 1. April 2019 an beim zuständigen Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie gestellt werden und müssen dort spätestens am 6. Mai 2019 vorliegen. "Auch Nebenerwerbslandwirte tragen in hohem Maße zur Wertschöpfung im ländlichen Raum und zu einer umwelt- und tierschutzgerechten Landwirtschaft bei. Sie sind ein Teil unserer agrarstrukturellen Vielfalt", so der Minister Schmidt. Die Hilfen richten sich ausschließlich an solche Nebenerwerbslandwirte, die die Mindestgrößen des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erreichen. Für reine Landwirtschaftsbetriebe gilt danach eine Mindestgröße von acht Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche." (aus der PI SMUL/SMF)
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