22.01.2021

Antwort der HYDOR Consult GmbH auf die Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zum hydrogeologischen Gutachten des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB)

Parallel zur öffentlichen Bekanntmachung des hydrogeologischen SLB-Gutachtens über den Zustand des sächsischen Messstellennetzes in einem Pressetermin Anfang November 2020, veröffentlichte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) am selben Tag via Pressemitteilung seine Stellungnahme zum Gutachten. Darin kommt die Behörde zu dem Schluss, dass das Gutachten des Ingenieurbüros HYDOR Consult GmbH aus Berlin nicht den tatsächlichen Zustand der Messstellen widerspiegelt und daher aufgrund der gewählten Methodik aus fachlicher Sicht nicht haltbar sei. Darüber hinaus umfasse der in das Gutachten einbezogene Datenbestand, laut Aussage des LfULG, nicht alle zu den Messstellen verfügbare Informationen. Folglich wird in verschiedenen Medien berichtet, dass das Gutachten vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zurückgewiesen werde.

Doch der Reihe nach: Ziel des vom anerkannten Hydrogeologen Dr. Stephan Hannappel verfassten Gutachtens war es, zu beurteilen, ob die sächsischen Messstellen korrekte Daten für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete im Jahr 2018 erhoben haben. Immerhin betonte LfULG-Präsident Norbert Eichkorn in seiner Pressemitteilung, dass Sachsen über ein breites und verlässliches Grundwasser-Messnetz verfüge und es künftig gemeinsam darum gehe, „die zu hohen Nitratgehalte im Grundwasser zu senken.“ In einem Schreiben des Landwirtschaftsministeriums vom 3. Dezember 2020 wird später noch einmal dieses Fazit der Behörde bestätigt, wonach „der Gutachter die Messstellen allein auf Grundlage abgeforderter Dokumentationen“ beurteile und „folglich nicht den tatsächlichen Zustand der Messstellen“ kenne.

Dazu ist Folgendes klarzustellen: Der SLB hat am 7. Februar 2020 eine Datenanfrage nach Sächsischem Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) an das LfULG hinsichtlich einer „Fachlichen Evaluierung der sich aus der Sächsischen Düngerechtsverordnung SächsDüReVo) ergebenden Gebiete hinsichtlich Konsistenz und Plausibilität der messstellenbezogen verwendeten sowie der hydrochemischen Daten des Grundwassers“ gerichtet. Es handelt sich hierbei um eine kostenpflichtige Anfrage, welche die Behörde ebenfalls pflichtig beantworten muss, um Ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Gegenstand der Anfrage waren unter anderem Ausbaudaten und Schichtenverzeichnisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)-Messstellen in den Nitrat-Grundwasserkörpern, also geologische Basisinformationen zur Bewertung des Entnahmehorizontes einer WRRL-Messstelle. Die Daten der Messstellen selbst werden in der Behörde sowohl digital (Datenbank) als auch analog (gescannte Dokumente) erfasst.
Immerhin kam die Behörde diesem Datenanfrage zwar innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von maximal zwei Monaten nach, aber offenbar nicht vollständig. Denn in nachfolgenden Gesprächen wurde seitens der zuständigen Fachbehörden (LfULG und BfUL) darauf verwiesen, dass die übermittelten Daten zur Qualität der Messstellen ggf. fehlerbehaftet sein könnten und dies durch einen Abgleich mit Archivdaten zu überprüfen sei. Hierzu gab es jedoch keine weiteren behördlichen Informationen mehr, die durch die UIG-Abfrage abgedeckt waren. Das Gutachten wurde daher folgerichtig mit den von der Behörde offiziell übermittelten und in Rechnung gestellten Daten erstellt. Wenn nun seitens des LfULG die unvollständige Datengrundlage kritisiert wird, ist es Aufgabe der Behörde, die vollständigen Daten zur Verfügung zu stellen.

Wie weiter?

Seit dem 12. August 2020 gelten nun neue bundesweite Leitlinien für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete (AVV GeA), die der Gebietsausweisung durch die Länder zu Grunde zu legen sind und auch die Anforderungen an Grundwasser-Messstellen beinhalten. Bei der Ausweisung der roten Gebiete werde nach Angaben des LfULG streng auf die Einhaltung dieser Anforderungen geachtet. Dies wird vom SLB und seinen Mitgliedsbetrieben jetzt in einer Fortschreibung des Gutachtens und mit neu beim LfULG im Zuge einer aktualisierten UIG-Anfrage angeforderten Daten überprüft, damit das gemeinsame Ziel des nachhaltigen Grundwasserschutzes langfristig auch wirklich einvernehmlich erreicht werden kann.


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