09.11.2020

PM: Maßnahmen in Zuge des ersten ASP-Falls in Sachsen eingeleitet

Krisenstab folgt den Forderungen des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V.

Mit der Bestätigung des ersten Vorkommens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen im Landkreis Görlitz wurden unverzüglich die notwendigen Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung eingeleitet. Als zentrales Entscheidungsgremium hat der Krisenstab des Sozialministeriums seine Arbeit aufgenommen. Zudem wurde das Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) in der Landesdirektion Dresden eingerichtet.

Bereits lange vor dem Auftreten der ASP in Deutschland tagten regelmäßig Arbeitsgruppen mit Vertretern zuständiger Ministerien und unterschiedlicher Interessengruppen, die notwendige Maßnahmen des Krisenmanagements diskutierten. Diese wichtige Vorarbeit hat sich nun bezahlt gemacht. So wurde zum Beispiel durch den aufgebauten Elektrozaun offenbar erfolgreich verhindert, dass infizierte Wildschweine ins Landesinnere gelangen konnten. Diesen gilt es nun unverzüglich durch einen festen Wildschutzzaun zu ersetzen. Nur so war es möglich, den Fundort in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz, Nahe an der deutsch-polnischen Grenze eine angemessene Restriktionszone auszuweisen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes gefährdetes Gebiet, für welches die erforderlichen Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung in der am 3. November 2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung angeordnet wurden. Die Anordnung tragen sowohl der Sächsische Landesbauernverband e. V. (SLB) wie auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (LAGJE) Sachsen in vollem Umfang mit, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern.

Es handelt sich hierbei im Einzelnen um folgende Maßnahmen:
• Es gilt ein Jagdverbot für alle Tierarten.
• Es wird eine intensive Fallwildsuche durchgeführt.
• Jeder gefundene Wildschweinkadaver muss angezeigt werden.
• Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang.
• Die Errichtung einer wildschweinsicheren Umzäunung ist zu dulden.
• Es gilt ein Verbringungsverbot für Hausschweine aus Betrieben und in Betriebe, welche im gefährdeten Gebiet liegen.
• Die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweine ist verboten.
• Es gilt eine Verbot bzw. eine Beschränkung der Verfütterung von Gras, Heu und Stroh aus dem gefährdeten Gebiet an Schweine.

Der Krisenstab des Sozialministeriums ist seit dem Ausbruch der ASP in Sachsen im stetigen Austausch mit dem SLB und Vertretern anderer Interessensgruppen. Auf Grundlage der Entwicklung des Seuchengeschehens werden die notwendigen Maßnahmen permanent überprüft, sowie erfolgt eine engmaschige Zusammenarbeit mit dem Berufsstand.

Pressekontakt:

Diana Henke
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 351 262536-19
Mobil: +49 172 3535262
E-Mail: diana.henke@slb-dresden.de


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