10.09.2020
Amtlich bestätigter ASP-Fall bei einem Wildschweinkadaver in Ost-Brandenburg
Am 10. September 2020 bestätigte Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Julia Klöckner im Rahmen einer Pressekonferenz den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf deutschem Boden. Im nationalen Referenzlabor für ASP des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems wurden die Proben virologisch positiv getestet. Das Virus wurde bei einem Wildschweinkadaver im brandenburgischen Spree-Neiße-Kreis nördlich von Guben in der Gemarkung Sembten. Damit liegt der Fundort knapp 50 Kilometer von der sächsisch-brandenburgischen Grenze und etwa fünf Kilometer von der brandenburgisch-polnischen Grenze entfernt. Bei dem Wildschwein handelt es sich um eine zwei bis drei Jahre alte Bache. FLI-Präsident Prof. Thomas Mettenleitner erklärte, dass der aufgefundene Wildschweinkadaver bereits stark verwest gewesen sei.
Der ASP-Katastrophenstab in Brandenburg wird nun die notwendigen Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung einleiten. Zuerst werden die Restriktionszonen ausgewiesen. In einem drei- bis vier-Kilometer-Umkreis um den Fundort wird ein Zaun errichtet. Außerdem wird in diesem Kerngebiet der Personen- und Fahrzeugverkehr beschränkt. Desweitern wird umgehend eine intensive Fallwildsuche rund um den Fundort erfolgen, um das Infektionsgebiet einzugrenzen. Das Land Brandenburg teilte mit, dass sich in circa sieben Kilometer Entfernung zum Fundort zwei größere Hausschweine haltende Betriebe befänden. Die Hausschweinebestände in der Region müssen so gut wie möglich vor einem Viruseintrag geschützt werden. Dazu gehören unter anderen Maßnahmen, wie die Anordnung einer vorübergehenden Jagdruhe im Risikogebiet, das Anlegen von Jagdschneisen und eine vorübergehende Beschränkung beziehungsweise ein mögliches Verbot der Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Gefahr, dass weitere ASP-infizierte Wildschweine auch in Sachsen gefunden werden, ist immens. Aus diesem Grund sollte jeder Betrieb überprüfen, inwiefern eine Versicherung abgeschlossen ist und notwendige Erntearbeiten vorgezogen werden können, bevor eine Ausbreitung der Seuche zu einem Nutzungsverbot von landwirtschaftlichen Flächen führt. Weitere Informationen zu seuchenhygienische Maßnahmen finden Sie in unserem Rundschreiben unter:
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