30.04.2020
PM: Neue Düngeverordnung veröffentlicht
"Wir Landwirte haben uns kaum an die neuen Vorschriften der Düngeverordnung angepasst, da sind schon wieder neue Verschärfungen vorgenommen worden. Die strengen Vorgaben der Düngeverordnung von 2017 müssen erst einmal wirken. Viele sächsische Landwirtschaftsbetriebe haben in den letzten beiden Jahren in Gülletechnik und die Schaffung von Güllelagerstätten investiert. Bei dieser kurzen Halbwertszeit von gesetzlichen Regelungen kann von Verlässlichkeit der Politik keine Rede mehr sein," so das bittere Fazit von Präsident Torsten Krawczyk zur heutigen Veröffentlichung und der morgigen Inkraftsetzung der neuen Düngeverordnung.
Die neue Düngeverordnung ist fachlich mangelhaft, sie verbietet eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung in nitratsensiblen Gebieten. Düngung und Gewässerschutz stellen keinen Widerspruch dar. Ein ständiges "Draufsatteln" neuer gesetzlicher Vorgaben ist auch kontraproduktiv für den Gewässerschutz. Die Grenze der Belastbarkeit in den Betrieben ist erreicht. Präsident Krawczyk fordert auch eine Honorierung der Leistungen der Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend arbeiten. Diese Unternehmen müssen auch zukünftig bedarfsgerecht düngen können und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden. Im Rahmen der landesweiten Umsetzung der Düngeverordnung muss es das Ziel sein, eine verursacherbezogene Ausweisung von "roten Gebieten" zu erreichen. Hierzu hatte der SLB im Februar ein Fachgutachten zur Überprüfung der sächsischen Messstellen in Auftrag gegeben. Mit dessen Hilfe wollen wir die Umsetzung der Düngeverordnung aktiv gestalten. Dabei sind alle Messstellen nach bundesweit einheitlichen Standards zu qualifizieren und der Umfang an Messstellen deutlich auszubauen. Pressekontakt: Manfred Uhlemann Hauptgeschäftsführer Sächsischer Landesbauernverband e. V. Tel.: 0351/262536–13; Mobil: 0172/3535260 manfred.uhlemann@slb-dresden.de www.slb-dresden.de
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