18.02.2020
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Leider traf der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar 2020 keine Entscheidung über die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Dieser Punkt wurde schon zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Damit besteht insbesondere für die Sauenhalter weiterhin keine Rechtssicherheit zu den Haltungsbedingungen im Deckzentrum sowie im Abferkelbereich, was bedingt, dass dringend notwendige Investitionen nach wie vor nicht getätigt werden können.
Nähere Information finden Sie als Mitglied des SLB in unserem Rundschreiben 09/2020 TierSchNutztV.
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